Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand der AGB
a. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma BACKLINE & More GmbH gelten ausschließlich für alle Vertragsabwicklungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich dieser Geltung zugestimmt.
b. Die einzelnen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern i.S. d. §§ 13, 14 BGB. Sofern einzelne Bestimmungen ausschließlich gegenüber Unternehmern gelten, ist dies in den betreffenden Bestimmungen ausdrücklich vermerkt.
c. Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertragsabschlußes sind, werden aus Kulanz durchgeführt. Für diese Leistungen übernimmt BACKLINE & More grundsätzlich keine Haftung.
d. Unserer Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§I. Vertragsabschluss
a. BACKLINE & More erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder per E-Mail, sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
b. Angebote von BACKLINE & More sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung.
c. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir den Auftrag des Kunden nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. be
§II. Preise und Zahlung
a. Alle Preise sind rein netto und entsprechen unseren Listenpreisen. Hinzu kommen die gesetzliche Umsatzsteuer, sowie ggf. Fracht-, Versandkosten, Verpackung, Porto und Versicherung. Gebühren und Kosten aus behördlichen Auflagen gehen zu Lasten des Kunden.
b. Bei Änderungen von Lohn- und Materialkosten im Zeitraum zwischen Angebot und Auftragsbestätigungen oder Vertragsabschluß kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises auf dem Verhandlungswege verlangen.
c. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise der BACKLINE & More GmbH.
d. Abbildungen, Angaben und Preise aus Prospekten oder Onlinepräsentationen sind Näherungen. Die Einhaltung muss daher nicht gewährleistet werden.
e. Die Zahlung des Kauf- bzw. Mietpreises erfolgt, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, kostenfrei auf die Konten, die sich auf der Rechnung befinden. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
f. Bei Vermietungen ist BACKLINE & More GmbH berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen.
g. Reparaturrechnungen sind rein netto sofort fällig.
h. Zahlungen von kundenbezogen angefertigten Anlagen oder Geräten, werden zu einem Drittel der Auftragssumme mit Auftragserteilung, und mit zwei Dritteln bei Lieferung fällig.
i. Schecks werden von BACKLINE & More GmbH nur in Ausnahme zur Zahlung angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tag des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Etwaige Bankspesen trägt der Kunde.
j. Bei nicht termingerechter Zahlung des Kunden ist BACKLINE & More GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank je angefangenem Monat in Ansatz zu bringen.
k. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von BACKLINE & More GmbH zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende oder zukünftige Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Kunden jede Weiternutzung oder Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferung zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. BACKLINE & More GmbH ist berechtigt überlassene Lieferungen aus dem Besitz des Kunden zu entfernen, ohne das es eines gerichtlichen Titels bedarf, und wofür der Kunde uns schon jetzt ungehinderten Zugang gewährt. Die durch die Rücknahme/Rückholung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
§III. Eigentumsvorbehalt
a. Von uns gelieferte Verkaufsware bleibt unser Eigentum, bis sämtliche Ansprüche, die wir gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Waren zukünftig zustehen, beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der uns zustehenden Saldoforderungen.
b. BACKLINE & More GmbH ist berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen, deren Rückgabe auf Kosten des Kunden zu verlangen und – sollte diesem Verlangen nicht nachgekommen werden – die Waren ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf Kosten des Bestellers abzuholen. Mehrfrachten, Versand- und sonstige Spesen sowie eine Wertminderung der Ware sind uns zu ersetzen. Wir sind außerdem wahlweise berechtigt, von Verträgen insofern zurückzutreten als Lieferungen noch nicht erfolgt sind oder die Lieferung davon abhängig zu machen, daß Lieferung Zug um Zug gegen Zahlung erfolgt.
c. Der Kunde hat für sichere und sachgemäße Aufbewahrung der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten gegen Schaden zu versichern.
§IV. Erfüllung und Lieferung
a. BACKLINE & More GmbH erfüllt Mietverträge durch Bereitstellen der Mietsache an ihrem Firmensitz Scheeßel, auch wenn sie die Mietsache an einen anderen Ort verbringt.
b. Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Miete verlängert sich jeweils um einen Tag, wenn die gemietete Sache nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist wieder beim Vermieter eingetroffen ist.
c. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines zugesicherten Gerätes nicht möglich ist, kann er den Vertrag durch Bereitstellung eines gleichwertigen Gerätes erfüllen.
d. Wenn die Mietsache nicht vom Kunden abgeholt wird, erfolgt der Versand nach Wahl des Vermieters, entweder Spedition oder Kurierdienst. Der Versand erfolgt in jedem Fall unfrei an die Adresse des Kunden oder jede ausdrücklich gewünschte Anschrift innerhalb Europas. Die Verpackung bleibt Eigentum des Vermieters.
e. Teillieferungen sind zulässig und selbstständig abzurechnen.
f. Lieferfristen laufen erst nach vollständiger technischer Klärung bzw. bei Vereinbarung einer Anzahlung nach deren Eingang ab.
g. Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer durch Einschreiben schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mind. 1 Monat betragen muss, insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis dahin nicht als versandbereit gemeldet wurde bzw. zur Montage bereitsteht. Ansprüche auf Schadenersatz können nur gestellt werden, wenn uns, oder einem gesetzliche Vertreter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, wobei nur der dem Kunden unmittelbar entstandenen Schaden zu ersetzen ist. Im Falle eines Teilverzuges oder Teilunmöglichkeit kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten oder nur dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit verlangen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn objektiv kein Interesse hat. Betriebsstörungen in unserem Betrieb, insbes. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert.
h. Bei Ablauf des Mietvertrages ist die überlassene Mietsache vom Kunden sofort zurückzusenden. Die Rücksendung der Mietsache, einschließlich allem Zubehör, hat in der Originalverpackung bzw. bruchsicher in sachgemäßer Verpackung per Express oder Spedition frei zum Lager Scheeßel zu erfolgen, es sei denn eine andere Lieferadresse wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Der Gefahrübergang auf den Kunden findet mit der Aussonderung der Mietsache durch BACKLINE & More GmbH statt.
§V. Gefahrenübergang
a. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, geht auf den Kunden über, sobald die Ware den Geschäftssitz bzw. unser Lager verlässt und der Lieferperson übergeben wird.
b. Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§VI. Gewährleistung und Haftung
a. Im Falle eines Vorliegens eines Sachmangels bei Gefahrübergang hat der Kunde die Wahl zwischen Nachbesserung (Mangelbeseitigung) und Nacherfüllung. Ist der Kunde Unternehmer, so steht dieses Wahlrecht ausschließlich uns zu. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir alle hierfür erforderlichen Aufwendungen. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Ware, so hat der Kunde die mangelhafte Ware auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
b. Der Kunde kann den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist zweimal fehlgeschlagen ist. Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit uns von den bestehenden Mängeln zu überzeugen, in dem er uns die mangelhafte Ware zur Verfügung stellt, verfallen die Gewährleistungsansprüche.
c. Verlangt der Kunde aufgrund eines von uns zu vertretenden Mangels Schadensersatz, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Einschränkungen:
– Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende
Schäden haften wir nur, soweit dieses auf uns vorwerfbares vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder auf uns vorwerfbarer schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
– Soweit nicht ein Schaden an Leben, Körper und Gesundheit entstanden ist, ist unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für die nichtvorsätzliche Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht.
d. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, für Mängel, die durch natürliche Abnutzung entstehen; wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Ware selbst repariert, ändert, bearbeitet oder derartige Maßnahmen durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Mangel beruht nachweislich nicht auf der Reparatur, Änderung oder Bearbeitung; wenn die Ware nicht entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck behandelt oder gebraucht wird oder eine sonstige unsachgemäße Behandlung oder Verwendung vorliegt, es sei denn, der Mangel beruht nachweislich nicht auf einer unsachgemäßen Behandlung oder Verwendung.
e. Ist der Kunde Verbraucher, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Gefahrübergang. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache, reduziert sich die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Gefahrübergang. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Sachen.
§VII. Werkarbeiten und Reparaturen
a. Wenn Werkarbeiten, z.B. im Rahmen des Auf- oder Abbaus einer Mietsache oder von einzelnen Geräten, erfolgen gelten die Bestimmungen dieses Absatzes.
b. Sofern derartige Werkarbeiten kostenlos durch BACKLINE & More GmbH oder seine Beauftragten erfolgen, handelt es sich um Kulanzerstattungen, für deren Ausführung wir grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert berechnet werden, haftet BACKLINE & More GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich in der Höhe auf die Deckungssumme der betrieblichen Haftpflichtversicherung.
c. Der Kunde hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Werden durch Umstände, die BACKLINE & More GmbH oder seine Beauftragten nicht zu vertreten haben, die Arbeiten unterbrochen, so geht die Gefahr für bereits erbrachte Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Kunden über.
d. Die Gewährleistung für Werkarbeiten beginnt mit der Ingebrauchnahme (Übernahme in den Gebrauch des Kunden). Verzögert sich durch Umstände, die BACKLINE & More GmbH nicht zu vertreten hat, die Übernahme in den Betrieb des Kunden, so verkürzt sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen uns für ausgeführte Werkarbeiten verjähren in 24 Monaten.
e. Für fehlerhafte Arbeiten von beigestelltem Personal haftet BACKLINE & More GmbH nicht, wenn er nachweist, dass er weder fehlerhafte Anweisungen gegeben, noch seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
§VIII. Veranstaltungen im Freien
a. Wird vertraglich die Funktionsüberwachung der Mietsachen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel durch BACKLINE & More GmbH vereinbart, gelten für uns die folgenden Rechte:
b. BACKLINE & More GmbH oder ein Beauftragter kann jeder Zeit die Anlage oder Geräte der Mietsache abschalten, abbauen und sichern, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder die körperliche Unversehrtheit anwesender Personen besteht, sowie die Mietsachen gefährden.
c. Bei Eintreten der oben genannten Bedingungen ist der Kunde nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche jeglicher Art an uns zu stellen.
§IX. Haftung bei Mietverträgen
a. Der Kunde ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen, oder
b. Die Mietsache kann auf Kosten des Kunden von BACKLINE & More GmbH zwangsversichert werden, wenn eine Gefahr für die Mietsache vorauszusehen ist und der Kunde keinen Nachweis einer Versicherung erbringen kann, oder
c. Die Mietsache kann vom Kunden über prozentuale Beteiligung an unserer Versicherung für die Dauer der Miete abgesichert werden.
d. Ist eine Versicherung der Mietsache nicht vom Kunden oder durch uns abgeschlossen worden, haftet der Kunde in vollem Umfang für alle Schäden, insbesondere auch für den Untergang, die Unterschlagung, den Transportmittel-Unfall, Diebstahl oder Strom-/Spannungsschäden und Bedienungsfehler seines Personals an der Mietsache. BACKLINE & More GmbH kann Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs-/Wiederherstellungswertes geltend machen. Als Grundlage unseres Ersatzanspruches bei der Wiederbeschaffung von untergegangenen Mietsachen dienen die aktuellen Preislisten des Musikalieneinzelhandels.
e. Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme unsere Leistung, hat der Kunde Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen. Als 100% der geschuldeten Leistung des Kunden ist das gesamte Auftragsvolumen zu verstehen, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistung von durch uns beauftragten Subunternehmen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin, an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien durch Zustellung (auch fernschriftlich) der Auftragsbestätigung durch BACKLINE & More GmbH an den Kunden abgeschlossen wurde.
Der Kunde hat danach bei einem Rücktritt folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten:
bis 14 Tage vor Mietbeginn 20% des Auftragvolumens
bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragvolumens
bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des Auftragvolumens
Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Kunde Schadenersatz in Höhe von 100% des Auftragvolumens. BACKLINE & More GmbH ist berechtigt, dem Kunden nach Fälligkeit eine kurze Nachfrist von 3 Tagen zu setzen und bei fruchtlosem Ablauf der Frist die Mietsache anderweitig zu vermieten.
§X. Anzuwendendes Recht
a. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
b. Ist der Käufer Kaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Scheeßel.
c. Änderungen dieser Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
d. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.